Die Sparkasse Pforzheim/Calw hat dem Herausgeber des Blogs ‚Fassadenkratzer‚ nach 50 Jahren ohne Angabe von Gründen das Girokonto gekündigt.
Der Betroffene vermutet einen Zusammenhang zu seinen regierungskritischen Veröffentlichungen, weil es sonst keine Anlässe in seiner Geschäftsbeziehung gebe, und hat die Bank um Auskunft gebeten, die sie aber verweigerte. Er hat aber festgestellt, dass Sparkassen anders als Privatbanken nicht berechtigt sind, ohne Angabe eines sachlichen Grundes zu kündigen. Weil die Sparkasse auch nach diesem Hinweis weder einen Grund angeben noch die Kündigung zurücknehmen wollte, beschreitet der Geschädigte den Klageweg.
Hier geht es zum Originalartikel inklusive Spendenaufruf:
https://fassadenkratzer.de/2024/10/01/die-mysteriose-konto-kundigung-der-sparkasse/
Das ‚Debanking‘ unbequemer Publikation ist ein Phänomen, das sich verbreitet.
Dazu ein Artikel im Multipolar-Magazin vom Juni 2024.
Ich hatte bereits letztes Jahr über einen anderen interessanten Fall berichtet.
Nachtrag 17.12.2024
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. November ist es Sparkassen nicht erlaubt, Konten von Medien ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Das gilt selbst für das Compact-Magazin.